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Änderung der Fischereiordnung

Seit Anfang Oktober gibt es einige wichtige Änderungen in der Fischereiordnung des Landes Brandenburg. Für uns Angler wichtig ist die Änderung der Regel zum Schleppangeln, es darf jetzt nur noch vom geruderten Boot aus geschleppt werden. Das Schleppen mit Elektromotor und Segel ist verboten.

Eine für mich völlig unverständliche Regelung, die konform geht mit dem Unsinn, Elektromotoren seien schädlicher für das Gewässer und die Gelege, als Ruder. Wie oft habe ich schon Ruderboote gesehen, die bei Wind ins Schilf gedrückt wurden und nur mühsam wieder frei kamen. Wie einfach und elegant dagegen mit dem E-Motor, man kommt frei, ohne das umliegende Schilf zu zerstören.

Ab sofort gelten Handangeln, die mit mehr als einem Haken oder mit feststehendem Einfachhaken mit einem Abstand von mehr als sieben Millimetern zwischen Hakenspitze und Schenkel bestückt sind, als Raubfischangel.
Ähem, wie bitte? Bürokratieabbau?
Mir kann es ja egal sein, ich habe meinen Fischereischein, aber wenn ich an die Friedfischangler denke, die mit dem Billigschein angeln gehen, kann ich mir schon lebhaft vorstellen, wie die sich Zeichnungen machen, um dieses Behördendeutsch auch richtig zu interpretieren.

Weitere Änderungen betreffen den Aal. Im Kürze: Schonmass nun 50 statt wie bisher 45 cm. Fangbegrenzung auf drei Aale am Tag aus Gewässern, aus denen Aale abwandern können.

Vorige Änderungen sind bereits in Kraft, am 1. Januar 2010 fällt dann noch die Schonzeit und das Mindestmass für den Bachsaibling, Döbel, Regenbogenforelle, Wels und für den amerikanischen Flusskrebs.


18.10.2009, Autor: Jürgen

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Bitte lest Euch die Änderungen hier aufmerksam durch

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